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29.04.2024
29.04.2024
12835 Bundesverwaltungsgericht

BVerwG: Chromosomen-Screening ohne Zustimmung der Ethikkommission unzulässig

03.12.2020Genetische Untersuchungen an in vitro erzeugten Embryonen im Blastozystenstadium (ca. 5 Tage nach der Befruchtung) auf numerische Chromosomen­aberrationen erfüllen die Voraussetzungen einer Präimplantations­diagnostik (PID) nach dem Embryonen­schutzgesetz (ESchG). Sie dürfen daher nicht ohne zustimmende Bewertung einer Ethikkommission für Präimplantations­diagnostik vorgenommen werden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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