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28.04.2024
28.04.2024
11674 Bundesgerichtshof

BGH: Unter­lassungs­anspruch des Wohnungseigentümers wegen Lärm- und Geruchsbelästigung kann nicht auf Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft übertragen werden

21.07.2020Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung einer Lärm- und Geruchsbelästigung kann nicht auf die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft übertragen werden. Ein entsprechender Beschluss wäre unzulässig. Dass durch die Störungen zugleich das Gemein­schafts­eigentum beeinträchtigt wird, ändert daran nichts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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