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29.04.2024
29.04.2024
17265 Bundesgerichtshof

BGH: Bei Vertrag zur Übertragung einer Immobilie mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist dauerhaftes, gegenseitiges Vertrauen Geschäftsgrundlage

24.11.2021Schließen Geschwister einen Vertrag zur Übertragung der Immobilie mit Pflegevereinbarung ab, so ist das dauerhafte, gegenseitige Vertrauen im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags. Ist die Geschwister­beziehung heillos zerrüttet, führt dies zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, was wiederum die Rückübertragung des Eigentums nach sich ziehen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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