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28.04.2024
28.04.2024
12477 Bundesfinanzhof

BFH zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für Techno- und House-Konzerte

29.10.2020Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus "Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler" steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines "Durchschnitts­besuchers" den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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