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03.05.2024
03.05.2024
13421 Bundesfinanzhof

BFH: Gemeinnützigkeit der Tätigkeiten eines Vereins mit politischer Ausrichtung

05.02.2021Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 der Abgabenordnung (AO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 10.12.2020 im zweiten Rechtgang als Folgeentscheidung zum sog. attac-Urteil entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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