wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
28.04.2024
28.04.2024
12827 Bundesarbeitsgericht

BAG: Crowdworker kann Arbeitnehmer sein

03.12.2020Das BAG hat entschieden, dass die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen ("Mikrojobs") durch Nutzer einer Online- Plattform ("Crowdworker") auf der Grundlage einer mit deren Betreiber ("Croudsourcer") getroffenen Rahmenvereinbarung ergeben kann, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/BAG_Crowdworker_kann_Arbeitnehmer_sein