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18.09.2025
18.09.2025
27059 Verwaltungsgericht Gießen

Auswahlentscheidung hinsichtlich der Zulassung von Händlern für einen Volksfest muss transparent und nachvollziehbar sein

18.09.2025Mit Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen dem Antrag eines Gewerbetreibenden (Antragsteller), der die Teilnahme am 73. Friedberger Herbstmarkt mit seinem Gewerbestand begehrte, stattgegeben. Die Stadt Friedberg ist nunmehr verpflichtet, den Antragsteller mit seinem Stand zuzulassen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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