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29.04.2024
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Ausnutzen eines Behandlungs­verhältnisses

28.10.2021Wesentliche Grundaussage des Paragrafen in der PraxisVereinfacht gesagt bedeutet der Tatbestand, dass ein Arzt oder Psychotherapeut ein strafrechtliches Problem hat, wenn man als Arzt oder Psychotherapeut ein sexuelles Verhältnis mit dem Patienten anfängt. Aber was sollten die Beteiligten tun, wenn beide sich verliebt haben? Der Arzt oder Psychotherapeut sollte dringend dem Patienten das Patientenverhältnis kündigen und diesen nur noch außerhalb der Praxis treffen.  Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und die Anzeige im Briefkasten, sollte der Arzt oder Psychotherapeut keinen Kontakt mehr zur Patientin aufsuchen und einen versierten Fachanwalt für Strafrecht beauftragen. Dieser sollte unverzüglich die Strafverteidigung anzeigen und ...Weiterlesen auf kanzlei-taher.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-taher.de
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