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29.04.2024
29.04.2024
12813 Verwaltungsgericht Münster

Ausnahmslose Maskenpflicht für Lehrer in Münster rechtswidrig

01.12.2020Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss dem Eilantrag eines Lehrers an einer Schule in Münster stattgegeben, der sich gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Münster vom 20. November 2020 gewandt hatte, soweit darin unter anderem für Lehrkräfte an Schulen die Verpflichtung festgelegt ist, auch dann eine Alltagsmaske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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