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27.04.2024
27.04.2024
21877 Rechtsanwältin Natascha Freund - Fachanwältin für Sozialrecht

Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie

15.04.2023Unterschied zwischen Bereitschaftspflege und VollzeitpflegeEine besondere Form der Vollzeitpflege ist die Bereitschaftspflege.Im Gegensatz zur Vollzeitpflege wird die Bereitschaftspflege nur vorübergehend in Anspruch genommen, zum Beispiel wenn ein Kind akut aus seiner Familie genommen werden muss. Die Pflegefamilie übernimmt die Betreuung des Kindes, bis eine dauerhafte Lösung gefunden wird.Die Vollzeitpflege hingegen ist zeitlich unbegrenzt und soll dem Kind oder Jugendlichen ein langfristiges Zuhause bieten.Wer sich für eine Tätigkeit als Pflegemutter oder Pflegevater interessiert, kann sich an das Jugendamt oder eine Pflegekinder-Vermittlungsstelle wenden. Dort erhält man Informationen zu den Anforderungen und dem Ablauf des ...Weiterlesen auf www.wiesbaden-sozialrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.wiesbaden-sozialrecht.de
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