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27.04.2024
27.04.2024
14277 Oberverwaltungsgericht Bremen

Aufbewahrung teurer Bundes­wehr­ausrüstung auf dem Spind und unter dem Bett ist grob fahrlässig

11.03.2021Die Aufbewahrung teurer Bundes­wehr­ausrüstung, wie zum Beispiel Gefechtshelm Springer, Peltor-Headset, Helm TC 3000, KSK Weste oder Einsatzkampfjacke, auf dem Spind und unter dem Bett ist grob fahrlässig. Der Soldat ist im Fall des Diebstahls der Ausrüstung gemäß § 24 Abs. 1 Soldatengesetz (SG) schadens­ersatz­pflichtig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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