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16.05.2025
16.05.2025
25862 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Auch ein im Schließfach hinterlegtes zerissenes Testament ist nicht mehr wirksam

15.05.2025Ein im Schließfach hinterlegtes in der Mitte durchgerissenes Testament steht der gesetzlichen Erbfolge nicht entgegen. Das Zerreißen eines Testaments durch den Erblasser ist eine Widerrufshandlung. Es wird gesetzlich vermutet, dass dieser Widerrufshandlung eine Widerrufsabsicht zugrunde lag. Die Aufbewahrung des zerrissenen Testaments im Schließfach widerlegt diese Vermutung nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beschwerde des in dem zerrissenen Testament Begünstigten gegen einen auf Basis gesetzlicher Erbfolge erteilten Erbschein zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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