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10.11.2025
10.11.2025
27339 Verwaltungsgericht Koblenz

Agrarförderung: Keine anlasslose Pflicht zum Nachweis der Nutzungsbe­rechtigung

10.11.2025Im Rahmen des Förderprogramms Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft – EULLa – (Programmteil „Vertragsnaturschutz Acker“) dürfen Nachweise über die Berechtigung der Nutzung bei tatsächlich bewirtschafteten Flächen nur in Zweifelsfällen angefordert werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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