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28.04.2024
28.04.2024
16809 Oberlandesgericht Köln

Änderungen eines Testaments bedürfen immer der Unterschrift

21.09.2021Zwar können Änderungen eines Testaments grundsätzlich auch auf der Kopie des eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments vorgenommen werden. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass auch die Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind. Das hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluss vom 22.07.2020 entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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