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29.04.2024
29.04.2024
10171 Oberlandesgericht Karlsruhe

Abgasskandal: Keine Ansprüche gegen Autohändler oder Hersteller bei Kenntnis des Käufers vom Vorhandensein der "Schummelsoftware" im gekauften Fahrzeug

13.01.2020Ein Gebraucht­wagen­käufer, der 2016 ein Dieselfahrzeug erworben hat, von dem ihm bekannt war, dass es vom "Dieselskandal" betroffen ist, hat keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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