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28.04.2024
28.04.2024
15921 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

23.000 Euro Schadensersatz wegen nicht rechtzeitig nachgewiesenem Betreuungsplatz

13.07.2021Kinder haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Daraus ergibt sich die Amtspflicht des Trägers der Jugendhilfe, jedem anspruchs­berechtigten Kind, für welches rechtzeitig Bedarf angemeldet wurde, einen angemessenen Platz nachzuweisen. Wegen verspäteter Zurverfügung­stellung eines solchen Platzes hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) den beklagten Landkreis zum Ausgleich des erlittenen Verdienstausfalls der Mutter in Höhe von gut 23.000 Euro verpflichtet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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