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29.04.2024
29.04.2024
23550 Bundesfinanzhof

Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung

08.04.2024Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung unter die Höchstbetrags­begrenzung von 1.000€ fällt. Ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, dann darf dieser Aufwand also nicht zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden, was ins-besondere für Zweitwohnungsnutzer in teuren Metropolregionen nachteilig ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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