wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
02.12.2024
02.12.2024
23859 Bundesfinanzhof

Zur Nutzungspflicht des beA für eine Rechts­anwalts­gesellschaft mbH vor August 2022

13.06.2024Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass für eine Rechts­anwalts­gesellschaft mbH als Bevollmächtigte vor dem 01.08.2022 keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52 d Satz 1 oder 2 der Finanz­gerichts­ordnung (FGO) bestand, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Zur_Nutzungspflicht_des_beA_fuer_eine_Rechtsanwaltsgesellschaft_mbH_vor_August_2022