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27.04.2024
27.04.2024
19482 Amtsgericht Berlin-Wedding

Zeitweiser Betrieb eines Notstromaggregats auf Balkon rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses

07.10.2022Der zeitweise Betrieb eines Notstromaggregats auf den Balkon rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Eine ordentliche Kündigung kommt nur bei Vorliegen einer Erheblichkeit der Pflichtverletzung in Betracht, was die Darlegung der Auswirkungen durch den Betrieb des Notstromaggregats auf andere Mieter oder den Vermieter erfordert. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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