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28.04.2024
28.04.2024
15014 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Vorübergehende Beschränkung auf medizinisch dringliche planbare Maßnahmen in Notfall­krankenhäusern rechtmäßig

07.05.2021Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die den Notfall­krankenhäusern und Notfallzentren durch die Zweite Krankenhaus-Covid-19-Verordnung auferlegte Beschränkung der Behandlung von Patientinnen und Patienten rechtmäßig ist. Danach dürfen diese unter Einhaltung vorgegebener Reservierungs- und Freihaltequoten nur noch medizinisch dringliche planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe durchführen. Das OVG hat die gegenteiligen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben und die Anträge von zwei Notfallkrankenhaus-Trägerinnen auf Feststellung, dass die entsprechende Vorschrift nicht auf sie anwendbar sei, abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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