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17.12.2025
17.12.2025
27531 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Vermögen von 57.500 Euro steht Wohngeldanspruch nicht entgegen

17.12.2025Von "erheblichem Vermögen", das einen Wohngeldanspruch ausschließt, kann schematisch nicht schon dann ausgegangen werden, wenn 40.000,- Euro vorhanden sind. Das hat das Oberverwal­tungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Berufungsverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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