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16.05.2024
16.05.2024
11987 Bundesverfassungsgericht

Stromerzeuger Steag scheitert vor dem Bundesverfassungs­gericht mit einem Eilantrag gegen das Kohleausstiegs­gesetz

19.08.2020Das Bundesverfassungs­gericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der sich gegen das sogenannte Kohleausstiegs­gesetz richtete, abgelehnt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass eine noch zu erhebende Verfassungs­beschwerde der Antragstellerin von vornherein unzulässig wäre, weil sich diese als gemischt­wirtschaftliches Unternehmen, an dem die öffentliche Hand mit mehr als 50 % beteiligt ist, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungs­gerichts nicht auf Grundrechte berufen kann. Entgegen der Einschätzung der Antragstellerin gibt die Charta der Grundrechte der Europäischen Union hier keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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