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27.04.2024
27.04.2024
22973 Anwaltskanzlei Lenné

Stornoklausel bei Lebensver­sicherungen: Verbraucherzentrale verklagt Debeka

07.02.2024Kunden der Debeka, die vorzeitig aus ihrem Lebensver­sicherungs­vertrag aussteigen möchten, müssen dafür eine Gebühr zahlen. Das geht aus einer Stornoklausel in den Verträgen hervor. Doch diese Klausel ist laut der Verbraucherzentrale Hamburg intransparent, die Höhe des Stornoabzugs unangemessen. Somit benachteilige sie die Verbraucher und verstoße gegen das Versicherungs­vertragsgesetz. Nun haben die Verbraucherschützer Klage gegen die Debeka beim Oberlandesgericht Koblenz eingereicht (Az.: 2 UKl 1/23).Stornoklausel ist intransparent und unangemessenEs geht dabei um eine sog. Stornoabzugsklausel in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Lebensver­sicherungen bei der Debeka. Bei kapitalbildenden Policen sind die Versicherer ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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