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21.04.2026
21.04.2026
27133 Verwaltungsgericht Gießen

Stadt muss AfD-Kreistagsfraktion das stadteigene Bürgerhaus für einen Bürgerdialog zur Verfügung stellen

02.10.2025Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat dem Antrag der AfD-Fraktion des Landkreises Gießen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben, mit dem die Überlassung eines der Gemeinschaftshäuser der Stadt Lich begehrt wurde. Die Stadt Lich ist nunmehr verpflichtet, der Fraktion eines der stadteigenen Gemeinschaftshäuser am 11. Oktober 2025 zu überlassen. Das Gericht hat der Stadt Lich zudem aufgegeben, eine Entscheidung darüber zu treffen, welches der Gemeinschaftshäuser sie der Fraktion für ihre Veranstaltung am 11. Oktober 2025 überlässt und die Fraktion über ihre Entscheidung bis zum 6. Oktober 2025 um 11 Uhr zu informierenWeiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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