wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
27.04.2024
27.04.2024
21255 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Sparbuch Geld abheben nach Todesfall

05.04.2023Was passiert mit dem Geld auf dem Konto, wenn man stirbt?Wenn der Inhaber eines Kontos oder Sparbuchs stirbt, passiert erst einmal nichts mit dem Konto oder dem Sparbuch. In der Theorie kann das Sparbuch/Konto zeitlich unbegrenzt weitergeführt werden, bis z.B. Erben ermittelt worden sind.Eine Pflicht, das Konto oder Sparbuch bei Tod des Inhabers aufzulösen, besteht nicht, da das Konto als sog. Nachlasskonto problemlos weitergeführt werden kann. Sollte der Erblasser und frühere Inhaber eines Kontos z.B. Daueraufträge beauftragt haben, werden die auch nach dem Tod in der beauftragten Form meist weitergeführt.Banken und Sparkassen gehen häufig dazu über, wenn sie über den Tod des Erblassers z.B. mittels Totenschein benachrichtigt werden, eventuelle ...Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
rechtsanwaelte-gsp.de mehr von rechtsanwaelte-gsp.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Sparbuch_Geld_abheben_nach_Todesfall