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02.10.2025
02.10.2025
27136 Verwaltungsgericht Koblenz

Soldaten müssen ausgezahlte Sprengstoffzulagen nicht zurückzahlen

02.10.2025Die Bundesrepublik kann gewährte Zulagen für Sprengstoff­entschärfer, die Soldaten der Bundeswehr beim Einsatz in Mali erhielten, nicht zurückfordern. Diese Rückforderungen seien rechtswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz. Da die Einsätze nicht hinreichend dokumentiert worden seien, könne jetzt nicht mehr nachgeprüft werden, ob die Zulagen damals zu Recht ausgezahlt worden waren.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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