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29.04.2024
29.04.2024
11746 Verwaltungsgericht Kassel

Schließung einer Spielhalle aufgrund Kinderspielplatzes und Kindergartens in der Nachbarschaft

30.07.2020In Hessen dürfen Spielhallen gemäß § 2 Abs. 3 des Spielhallengesetzes Hessen (SpielhG) nicht betrieben werden, wenn sich im Umkreis von 300 Metern ein Kinderspielplatz und ein Kindergarten befindet. Zweck der Regelung ist es, dass sich Kinder nicht an das Spielhallenangebot gewöhnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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