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04.11.2026
04.11.2026
25799 Kanzlei Wrase

Schadensersatz bei Bildnutzung: Was steht Urhebern zu?

04.05.2025Anspruch und Unterlagen prüfenNennen Sie das Bild, die Fundstelle und den bekannten Nutzungszeitraum. Originaldateien, Lizenzverträge und Rechnungen senden Sie bitte per E-Mail.040 228 682 10 →mail@lawst.de →Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist. Umfang und Kosten einer Beauftragung klärt die Kanzlei vorab. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutz­erklärung.InhaltsverzeichnisDirekt zum passenden AbschnittEin Schadenser­satzanspruch kommt in Betracht, wenn ein geschütztes Bild ohne ausreichendes Nutzungsrecht verwendet wird und die weiteren Voraussetzungen des § 97 Abs. 2 UrhG vorliegen. Ob eine Lizenz erteilt wurde, welchen Umfang sie hat und wer die Nutzung zu ...Weiterlesen auf www.lawst.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.lawst.de
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