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27.04.2024
27.04.2024
19492 Verwaltungsgericht Würzburg

Rückwärtsfahrt ohne Einweiser bei stark eingeschränkter Rücksicht ist grob fahrlässig

10.10.2022Verursacht ein Soldat mit einem Dienstfahrzeug grob fahrlässig einen Unfall, so haftet er seinem Dienstherrn gemäß § 24 Abs. 1 SG auf Schadensersatz. Die Rückwärtsfahrt ohne einen Einweiser ist grob fahrlässig, wenn die Rücksicht etwa aufgrund von Aufbauten des Fahrzeugs stark eingeschränkt ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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