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02.05.2024
02.05.2024
13962 Verwaltungsgericht Berlin

Rechtsanwälte und Notare müssen Auffälligkeiten bei Immobilientrans­aktionen melden

25.02.2021Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Rechtsanwalts und Notars gegen die Geldwäsche­gesetz­meldepflicht­verordnung-Immobilien abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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