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17.05.2024
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Rechnung in Sachen ihrgewerbeportal.de

18.02.2020Werbeeintrag auf ihrgewerbeportal.deGewerbetreibende und Freiberufler können von der GID-Gewerbeinfor­mationsdienst UG eine Rechnung wegen eines Werbeeintrags erhalten. Die Rechnung ist überschrieben mit IHRGEWERBEPORTAL.DE. Dabei handelt es sich um ein Branchenverzeichnis im Internet. Abgerechnet wird ein “Texteintrag” auf der Internetseite www.ihrgewerbeportal.de zum Preis von 598,00 EUR brutto. Hintergrund der Rechnung wird wohl ein Telefonanruf von einem Mitarbeiter der GID-Gewerbeinfor­mationsdienst UG sein, bei dem unter Umständen versehentlich ein Vertrag über den Texteintrag abgeschlossen wurde.Wer eine Rechnung der GID-Gewerbeinfor­mationsdienst UG wegen eines Texteintrags im Branchenverzeichnis “IHRGEWERBEPORTAL.DE” ...Weiterlesen auf www.si-recht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.si-recht.de
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