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12.05.2024
12.05.2024
21285 LEIDECKER LEIPZIG Rechtsanwälte

Private Berufsunfä­higkeitsver­sicherung: Faktische Ausübung eines Berufs als Indiz für eine Berufsunfähigkeit

22.04.2020Gemäß dem Beschluss des OLG Brandenburg (11.02.2020 Az. 11 W 10/19) kann in einer faktischen Ausübung eines Berufs darauf hindeuten, dass beim Versicherungsnehmer keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Der Umstand der tatsächlichen Berufsausübung kann sogar einen höheren Beweiswert haben, als die dem entgegenstehenden ärztlichen Befunde. Insoweit kann eine Ausübung der beruflichen Tätigkeit in vollem Umfang über einen erheblichen Zeitraum gegen die Berufsunfähigkeit sprechen, auch wenn eine Krankschreibung von mehr als 6 Monaten vorliegt. Der Versicherte hat nicht nur darzulegen, dass er seinen ausgeübten Beruf nicht mehr dauerhaft ausüben kann, sondern er muss darüber hinaus auch vortragen, dass er keine andere Tätigkeit mehr verrichten kann, die auf Grund seiner ...Weiterlesen auf leidecker-leipzig.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf leidecker-leipzig.de
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