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30.01.2026
30.01.2026
27677 Rechtsanwältin Natascha Freund - Fachanwältin für Sozialrecht

Örtliche Zuständigkeit in der Jugendhilfe einfach erklärt (§§ 86 ff. SGB VIII)

29.01.2026Was bedeutet „örtliche Zuständigkeit“ beim Jugendamt?Die örtliche Zuständigkeit klärt nicht, ob ein Anspruch auf Hilfe besteht.Sie beantwortet ausschließlich die Frage: Welches Jugendamt muss diese Hilfe erbringen?Der Gesetzgeber verfolgt dabei drei zentrale Ziele:Wichtig:Unzuständigkeit ist kein Ablehnungsgrund, sondern eine organisatorische Frage, die die Verwaltung intern klären muss.Fast jede Zuständig­keitsprüfung beginnt mit dem gewöhnlichen Aufenthalt.Was ist ein gewöhnlicher Aufenthalt?Der gewöhnliche Aufenthalt ist dort, wo eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat – also nicht nur vorübergehend, sondern zukunftsoffen lebt (§ 30 Abs. 3 SGB I).Entscheidend sind Fragen wie:Nicht entscheidend sind allein: ...Weiterlesen auf www.wiesbaden-sozialrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.wiesbaden-sozialrecht.de
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