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13.05.2024
13.05.2024
21284 LEIDECKER LEIPZIG Rechtsanwälte

„Notdienstpauschale“ für den Hausmeister sind keine umlagefähigen Betriebskosten

22.04.2020Bei der „Notdienstpauschale“ handelt es sich um Kosten, die durch einen Bereitschaftsdienst des Hausmeisters entstehen können. Durch den Bereitschaftsdienst soll ein schnelles Handeln im Notfall ermöglicht werden. In seiner Entscheidung zum Az. VIII ZR 62/19 bestätigte der Bundesgerichthof, dass es sich bei der „Notdienstpauschale“ nicht um Betriebskosten, sondern um Verwaltungskosten handelt. Diese Kosten dürfen somit nicht auf den Mieter umgelegt werden. Ob eine „Notdienstpauschale“ in den Betriebskosten umgelegt worden ist, kann der Betriebskos­tenabrechnung nicht immer zu entnehmen sein. Die „Notdienstpauschale“ kann sich allerdings aus Verträgen z.B. Hausmeistervertrag ergeben, die der Betriebskos­tenabrechnung zugrunde liegen. Gerne stehen wir ...Weiterlesen auf leidecker-leipzig.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf leidecker-leipzig.de
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