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09.10.2025
09.10.2025
27162 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Studentin darf durch Geldzahlungen erwirkte Prüfungsleistung nicht behalten

08.10.2025Die Universität Duisburg-Essen hat einer Studentin zu Recht diejenigen „Prüfungsleistungen“ aberkannt, die in dem System der Universität als bestanden ausgewiesen waren, weil die Studentin für diese Eintragung einer ehemaligen Mitarbeiterin des Prüfungsamtes der Universität Geld gezahlt hatte. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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