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19.05.2024
19.05.2024
17587 Oberlandesgericht Braunschweig

Kein Fall für Fiskuserbschaft: Bei Wegfall der ganzen Linie eines Großelternpaares tritt die Linie des anderen Großelternpaares an deren Stelle

13.01.2022Existieren lediglich Abkömmlinge der vorverstorbenen Großeltern mütterlicherseits, dann erben diese allein. Bei Wegfall der ganzen Linie eines Großelternpaares tritt die Linie des anderen Großelternpaares an deren Stelle, § 1926 Abs. 4 BGB. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig präzisiert.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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