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07.06.2025
07.06.2025
25980 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Im Geschwindig­keitsverstoß-Messprotokoll kommt es auf die materielle Richtigkeit und nicht die formale Dokumentation an

06.06.2025Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen eines Geschwindig­keitsverstoßes zu einer Geldbuße von 1.000,00 € nebst Fahrverbot von zwei Monaten verworfen und aus Anlass des Verfahrens grundsätzliche Ausführungen zur Rüge eines „lückenhaften“ Messprotokolls gemacht.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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