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20.11.2025
20.11.2025
27397 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Gericht darf in verfahrensleitenden Schreiben eine non-binäre Person mit "Sehr geehrter Herr" ansprechen

19.11.2025Die antragstellende nicht-binäre Person wendet sich gegen die Ansprache „Sehr geehrter Herr (...) in verfahrensleitenden Schreiben des Landgerichts Frankfurt am Main im Rahmen eines Berufungs­strafverfahrens. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat nun entschieden, dass diese Schreiben keine Justizver­waltungsakte darstellen, so dass der eingeschlagene Rechtsweg unzulässig ist.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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