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20.11.2025
20.11.2025
27406 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Access-Provider müssen pornografische Internetangebote vorerst nicht sperren

20.11.2025Die Landesanstalt für Medien NRW darf zwei Zugangsanbieter zum Internet (sog. Access-Provider) vorerst nicht zwingen, Internetseiten eines in Zypern ansässigen Anbieters von pornografischen Inhalten zu sperren. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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