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20.08.2026
20.08.2026
28471 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Mithaftung trotz Vorfahrt: 80 Prozent Eigenhaftung bei extremer Geschwindig­keitsüber­schreitung

20.08.2026Wer Vorfahrt hat, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer diese beachten. Doch auch ein Vorfahrtbe­rechtigter haftet bei einem Unfall selbst, wenn er die erlaubte Geschwindigkeit erheblich überschreitet. Das hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) in einem aktuellen Urteil zu einem Verkehrsunfall im Einmündungsbereich entschieden. Weil das Fahrzeug auf der Vorfahrtsstraße nahezu doppelt so schnell unterwegs war, wie erlaubt, bleibt der Halter ganz überwiegend auf seinem Schaden sitzen. Der Unfallgegner, der die Vorfahrt missachtet hatte, haftet nur zu 20 Prozent.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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