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13.05.2024
13.05.2024
21282 LEIDECKER LEIPZIG Rechtsanwälte

Mieterhöhung auf Grundlage fehlerhafter Wohnfläche führt nicht immer zu einem Rückerstat­tungsanspruch des Mieters.

22.04.2020Ein Mieter, der über mehrere Jahre Mieterhöhungs­verlangen akzeptiert, obwohl eine falsche Wohnfläche durch den Vermieter angenommen worden ist – tatsächliche Wohnfläche geringer als dem Mieterhöhungs­verlangen zu Grunde gelegt –, hat keinen Rückerstat­tungsanspruch gegen den Vermieter auf die zu viel entrichtete Miete [Bundesgerichtshof (BGH) – Az. VIII ZR 234/18]. Der BGH führt aus, dass der Mieter an eine Mieterhöhung – zu der er die Zustimmung erteilt hat – gebunden ist, obwohl die Wohnung erheblich kleiner ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn trotz falscher Rechengrundlage, die höhere Miete – bei Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnfläche – unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bleibt. Eine Anpassung der ...Weiterlesen auf leidecker-leipzig.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf leidecker-leipzig.de
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