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28.04.2024
28.04.2024
19627 Amtsgericht Berlin-Wedding

Klimaanlage in Wohnung ist als Zubehör als mitvermietet anzusehen

04.11.2022Eine in einer Wohnung befindliche Klimaanlage ist grundsätzlich als Zubehör als mitvermietet anzusehen. Für den Mieter besteht daher gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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