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15.07.2026
15.07.2026
28330 Verwaltungsgericht Mainz

Keine rückwirkende Gewährung eines Ehrensolds

15.07.2026Wer ehrenamtlich als Bürgermeister gearbeitet hat, kann später eine lebenslange finanzielle Absicherung (den sogenannten Ehrensold) bekommen. Seit einer Gesetzesänderung 2024 gilt: Man darf diesen Ehrensold auch dann erhalten, wenn man gleichzeitig im öffentlichen Dienst angestellt ist. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Mainz klargestellt, dass diese Regelung nicht rückwirkend für die Vergangenheit gilt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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