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14.02.2026
14.02.2026
27639 Oberlandesgericht Köln

Keine Werbung mit "Apfelleder" für Produkte ohne Leder

21.01.2026Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Hundehalsband, das nicht aus Leder besteht, nicht mit der Bezeichnung "Apfelleder" beworben werden darf.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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