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27.04.2024
27.04.2024
20221 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Haftung der BAFin gegenüber Anlegern wegen Amtspflicht­verletzung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal

16.02.2023Die Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungen (BAFin) haftet Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichts­wahrnehmung, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. Eine Verletzung der Bilanz­kontroll­pflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals ist auch nicht feststellbar. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden und die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflicht­verletzung auf Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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