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27.04.2024
27.04.2024
16015 Bundesgerichtshof

Keine Beihilfe der Bosch GmbH zu möglichen Kapital­markt­delikten der Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal

22.07.2021Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Aktionären der Volkswagen AG gegen den Zulieferer der in Dieselfahrzeugen verbauten Software keine Schadens­ersatz­ansprüche wegen Beihilfe zu einer unterbliebenen oder unrichtigen Information des Kapitalmarkts zustehen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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