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29.04.2024
29.04.2024
17281 Landgericht München I

Kein Kündigungsrecht eines Yacht-Charter-Vertrag wegen Corona-Reisewarnung

26.11.2021Das Landgericht München I hat eine Klage auf Rückzahlung einer bereits geleisteten Charter (d.h. Vergütung) für eine Yacht im Fahrgebiet der Balearen in Höhe von 16.340 € abgewiesen. Der Kläger begehrte die Rückzahlung, nachdem aufgrund der Corona-Pandemie das Auswärtige Amt für den streit­gegen­ständlichen Zeitraum eine Reisewarnung für das Festland Spanien und die Balearen ausgesprochen hatte. Das Gericht hat entschieden, dass ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten An-zahlungen nicht besteht, da dem Kläger weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungs- oder ein Widerrufsrecht zustand. Insbesondere habe der beweisbelastete Kläger nicht beweisen können, dass die streit­gegen­ständliche Yacht zu Beginn des Chartervertrages nicht ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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