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15.04.2026
15.04.2026
27978 Verwaltungsgericht Köln

In Nordrhein-Westfalen dürfen nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden

15.04.2026Die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen ist nach der aktuellen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen seit 2024 rechtswidrig, weil die Landesregierung eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen hat, bevor der Landtag erst vier Monate später den Weg dafür freigemacht hat. Das hat das Verwaltungsgericht Köln aufgrund mündlicher Verhandlung am 15.04.2026 entschieden und damit zwei Gebührenbescheide der Stadt Köln aufgehoben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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