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29.04.2024
29.04.2024
13338 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Hörtest mit bis zu 120 dB nicht zu beanstanden

26.01.2021Bei der Ermittlung der Unbehaglichkeits­schwelle im Rahmen eines Hörtests sind Tonsignale bis zu 120 dB fachlich nicht zu beanstanden. Da der Kläger zudem nicht nachweisen konnte, nach dem Hörtest schlechter zu hören als vorher, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) Ansprüche wegen eines fehlerhaft durchgeführten Hörtests zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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