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28.04.2024
28.04.2024
20802 Landgericht Hanau

Höhere Anfälligkeit für Schimmelbefall stellt höhere Anforderungen an Nutzerverhalten des Wohnungsmieters

09.06.2023Besteht aufgrund des Gebäudezustands eine höhere Anfälligkeit für ein Schimmelbefall so stellt dies eine höhere Anforderung an das Nutzerverhalten des Wohnungsmieters. Dazu gehört ein ausreichendes Lüften und Beheizen sowie eine schadensmindernde Möblierung. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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